Training in den Sporthallen
Hinweise und Regeln für das Volleyballtraining in den Sporthallen
(Stand: 31.05.2021)
Das Volleyballtraining kann gem. den aktuellen Beschlüssen des Bundes und der Länder (Link auf Homepage und FAQ „Sport“) und unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Landkreis Lüneburg gem. Allgemeinverfügung (Link Homepage) erfolgen. Somit kann bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 Sport in geschlossenen Räumen durchgeführt werden und Trainer sowie aktive Erwachsene benötigen keinen Schnelltest vor der sportlichen Betätigung.
Des Weiteren sind die allgemeinen Regeln und Hygienebestimmungen der SVG Lüneburg für das Training in den Sporthallen (s.u.) jederzeit zu beachten.
Checkliste für das Volleyballtraining
Übergeordnete Grundsätze
- Einhaltung der Hygieneregeln
- Bei Kindern und Jugendliche bis 18 Jahren ist Kontaktsport erlaubt. Die Testpflicht besteht bei Kindern und Jugendlichen nicht.
- Für Trainer/innen und Betreuer/innen besteht auch keine Testpflicht mehr.
- Die maximale Gruppengröße wird durch die Verordnung ggf. durch die Alleinverfügung des Landkreis Lüneburg anhand des aktuellen Inzidenzwerts festgelegt. Die Gruppenzusammensetzung sollte grundsätzlich bestehen bleiben und die Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten erfolgt durch den Trainer/in bzw. den Ansprechpartner/in.
- Die Teilnehmenden bringen sich ihre alkoholfreien Sportgetränke mit.
- Der Konsum von alkoholischen Getränken sowie gesellige Zusammenkünfte sind vor, während und nach dem Training nicht gestattet.
Vorbereitung
- Nur absolut symptomfreie Spieler*innen sind zum Training zugelassen.
- Trainingszeiten müssen reserviert und bestätigt sein. Jede Trainingsgruppe hat einen Ansprechpartner/in, dessen Kontakt im Belegungsplan vermerkt wird.
- Die Gruppenzusammensetzung bleibt während der ganzen Trainingseinheit gleich.
- Keine Überlappung der Gruppen und kein Zusammentreffen nacheinander trainierender Gruppen.
- Die Spieler*innen kommen bereits umgekleidet, maximal 5 Minuten vor der Trainingszeit vor die jeweilige Sporthalle.
- Händedesinfektionsmittel befindet sich im jeweiligen Hallendrittel der Sporthalle. Sollte das Desinfektionsmittel fast aufgebraucht sein, bitte selbstständig auffüllen. Ersatzflaschen sind im Container hinter der Gellersenhalle.
- Die Hände vor dem Training desinfizieren.
- Protokollierung und Archivierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten durch den Trainer/in oder die Ansprechperson.
Für das Training in den Sporthallen ist folgendes besonders zu beachten:
- Bei Ankunft vor dem Training ist mit Betreten der Sporthalle der Mund-Nase-Schutz aufzusetzen und erst mit Beginn des Trainings abzulegen. Nach dem Training ist beim Verlassen der Sporthalle auch der Mund-Nase-Schutz anzulegen.
- Der Regieraum in den Sporthallen ist kein Warte- oder Besprechungsraum.
- 5 Minuten vor Trainingsende hat die sporttreibende Gruppe die Sportgeräte abzubauen und die Halle pünktlich zu verlassen. Die nachfolgenden Gruppen warten im Vorraum der Halle bzw. im Gang zu den Umkleidekabinen. Bei gleichzeitiger Mehrfachfachnutzung ist auch die Tribüne oder der Vorraumals Wartebereich zu nutzen
- Die Fluchttüren an den Stirnseiten der Gellersenhalle sind zum Verlassen der Gellersenhalle zu nutzen.
- Nach dem Training sind die Fluchttüren zu öffnen und die Halle zu lüften. Der Trainer hat dafür zu sorgen, dass die Fluchttür nach Ende des Trainings wieder verschlossen wird.
- Alle Kontaktflächen sind nach dem Training zu desinfizieren.
- Aufgrund der Mehrfachbelegung in den Sporthallen sind die Umkleidekabine durch die Gruppen nacheinander und nicht zeitgleich zu nutzen.
- Während dem Training bzw. während der Übungen den Ball regelmäßig wechseln.
- Der Abfall (z.B. Bananenschale, Verpackungspapier, Pet-Flaschen, etc.) wird zu Hause entsorgt.
- Auf Übungen beim Training, bei denen explizit die Hilfestellung einer zweiten Person gefragt ist, ist grundsätzlich zu verzichten.
- Die gebildeten Trainingsgruppen bleiben immer zusammen.
- Auf Teamgruppierungen auf und neben dem Feld ist konsequent zu verzichten.
- Bei Übungsbesprechungen sind Kleingruppen auf Abstand zu bilden.
- Eltern, Zuschauer etc. sind während des Trainings nicht zugelassen.
Nach dem Training
- Waschen ggf. desinfizieren der Hände gemäß Vorgaben
- Desinfektion des gesamten Trainingsmaterials (außer Bälle)
- Verlassen des Feldes unmittelbar nach dem Training und Verlassen der Sporthalle spätestens 10 Minuten nach Beendigung des Trainings. Die Anlage wird wieder gemeinsam verlassen, dabei haben alle Personen eine Maske auf.
- Das Umziehen und Duschen erfolgt zu Hause.
- Ablage der Anwesenheitsliste erfolgt beim jeweiligen Trainer/in.
Hinweise und Regeln für das Beachvolleyballtraining auf dem Gelände des TuS Reppenstedt
(Stand: 13.05.2021)
Das Beachvolleyballtraining kann gem. den aktuellen Beschlüssen des Bundes und der Länder (Link auf Homepage und FAQ „Sport“) und unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Landkreis Lüneburg gem. Allgemeinverfügung (Link Homepage) erfolgen.
Des Weiteren sind die allgemeinen Regeln und Hygienebestimmungen des TuS Reppenstedt (Link TuS, s. unten) und der SVG (unten) jederzeit zu beachten. Der NWVV hat eine kurze Zusammenfassung (11.05.2021) in einem Homepage-Beitrag verfasst. Die Handlungsempfehlungen des DVV/NWVV für Beachvolleyballtraining im Freien (aus 2020) sind noch nicht aktualisiert und sind im Grundsatz zu den o.g. Regeln und Verordnungen nachrangig zu beachten (bis diese durch eine aktuellere Version ersetzt werden!).
Checkliste für das Beachvolleyballtraining
Übergeordnete Grundsätze
- Einhaltung der Hygieneregeln
- Bei Kindern und Jugendliche bis 18 Jahren ist Kontaktsport erlaubt. Die Testpflicht besteht bei Kindern und Jugendlichen nicht.
- Für Trainer/innen und Betreuer/innen besteht eine Testpflicht (Nachweis nicht älter als 24 Std.) Die Trainer/innen und Betreuer/innen bewahren den schriftlichen Nachweis mindestens 14 Tage auf. Auf die Testpflicht kann im Einvernehmen verzichtet werden, wenn Trainer/innen und Betreuer/innen einen Impfnachweis gem. § 2 Nr.3 SchAusnahmeV oder ein Genesungsnachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmeV beim Vorstand vorgelegt wird.
- Negativ getestete Erwachsene ist das Training im Freien kontaktlos erlaubt. Social-Distancing (2 m Mindestabstand zwischen allen Personen oder je Person stehen ein Fläche von 10 m² zur Verfügung; kein Körperkontakt)
- Die maximale Gruppengröße wird durch die Verordnung ggf. durch die Alleinverfügung des Landkreis Lüneburg anhand des aktuellen Inzidenzwerts festgelegt. Die Gruppenzusammensetzung sollte grundsätzlich bestehen bleiben und die Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten erfolgt durch den Trainer/in bzw. den Ansprechpartner/in.
- Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben beachten.
- Die Teilnehmenden bringen sich ihre alkoholfreien Sportgetränke mit.
- Der Konsum von alkoholischen Getränken sowie gesellige Zusammenkünfte sind vor, während und nach dem Training nicht gestattet.
Vorbereitung
- Nur absolut symptomfreie Spieler*innen sind zum Training zugelassen.
- Trainingszeiten müssen reserviert und bestätigt sein. Jede Trainingsgruppe hat einen Ansprechpartner/in, dessen Kontakt im Belegungsplan vermerkt wird.
- Pro Beachvolleyballfeld sind max. 4 Spieler*innen gleichzeitig im Spiel zugelassen, aufgeteilt in zwei Gruppen von zwei Teilnehmenden pro Feldhälfte. Beim Training kann die die max. Anzahl an Trainierenden höher sein.
- Die Gruppenzusammensetzung bleibt während der ganzen Trainingseinheit gleich.
- Keine Überlappung der Gruppen und kein Zusammentreffen nacheinander trainierender Gruppen.
- Die Spieler*innen kommen bereits umgekleidet, maximal 5 Minuten vor der Trainingszeit auf den Parkplatz (empfohlen zu Fuß, per Fahrrad oder einzeln im Auto), danach geht das Team gemeinsam zu den Feldern. Dabei haben alle Personen eine Maske auf.
- Händedesinfektionsmittel befindet sich im Container. Sollte das Desinfektionsmittel fast aufgebraucht sein, bitte dem Beach-Koordinatoren-Team Bescheid geben.
- Die Hände vor dem Training desinfizieren.
- Protokollierung und Archivierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten durch den Trainer/in oder die Ansprechperson.
Auf dem Beachvolleyballfeld
- Die Trainer/innen sollten in allen Situationen Abstand von den Spieler*innen halten.
- Das Training von Kinder und Jugendlichen kann mit Kontakt stattfinden.
- Die Abstandsregel zu weiteren Trainingsgruppen und Personen auf der Beachvolleyballanlage bzw. der gesamten Sportanlage ist zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
- Netzaktionen (Block, Angriff) sind bei Erwachsenen grundsätzlich zu unterlassen. Eine Schutzzone von 1-2m ist vorzusehen. Beim Training von Kindern und Jugendlichen sind Netzaktionen gestattet.
- Waschen der Hände gemäß Vorgaben (keine Ringe tragen!)
- Die gebildeten Trainingsgruppen bleiben immer zusammen.
- Auf Teamgruppierungen auf und neben dem Feld ist konsequent zu verzichten.
- Bei Übungsbesprechungen sind Kleingruppen auf Abstand zu bilden.
- Kein Austausch von Gegenständen bzw. Kleiderstücken unter den Spieler*innen
- Während dem Training bzw. während der Übungen den Ball regelmäßig wechseln.
- Der Abfall (z.B. Bananenschale, Verpackungspapier, Pet-Flaschen, etc.) wird zu Hause entsorgt.
- Auf Übungen beim Training, bei denen explizit die Hilfestellung einer zweiten Person gefragt ist, ist grundsätzlich zu verzichten.
- Eltern, Zuschauer etc. sind während des Trainings nicht zugelassen.
Nach dem Training
- Waschen ggf. desinfizieren der Hände gemäß Vorgaben
- Desinfektion des gesamten Trainingsmaterials (außer Bälle)
- Verlassen des Feldes unmittelbar nach dem Training und Verlassen der Anlage spätestens 10 Minuten nach Beendigung des Trainings. Die Anlage wird wieder gemeinsam verlassen, dabei haben alle Personen eine Maske auf.
- Das Umziehen und Duschen erfolgt zu Hause.
- Ablage der Anwesenheitsliste erfolgt beim jeweiligen Trainer/in.
Grundverhaltensregeln TuS Reppenstedt
(Stand: 14.03.2021: Aktualisierung Homepage beachten):
- Die Sporttreibenden treffen sich auf den Parkplatz mit Abstand, und gehen mit Mundschutz und Abstand in einer Gruppe zur Sportfläche. Auf der Sportfläche kann der Mundschutz abgenommen werden.
- Zuschauer, Begleitpersonen, Eltern usw. ist der Zutritt nicht erlaubt, dieser Personenkreis muss auf den Parkplatz
- warten!
- Außentoiletten sind geöffnet, der Zutritt hat einzeln mit Mundschutz zu erfolgen.
- Dusch- und Umkleidekabinen bleiben vorerst verschlossen.
- Zutritt zu Ball- und Lagerräumen ist nur dem Trainer- oder Betreuerpersonal einzeln mit Mundschutz erlaubt.
- Pro Boulebahn dürfen max. 2 Personen spielen, weitere Spieler müssen auf den Parkplatz warten.
- Die Gastronomie bleibt vorerst geschlossen.
- Weitere Hygiene und Abstandsregeln legen die einzelnen Sportverbände fest, Fragen dazu bitte an die jeweiligen Abteilungsleiter.